Wer haftet für Schäden im Ehrenamt?

Des Öfteren werden wir gefragt, ob ehrenamtlich Aktive auch rechtlich abgesichert beziehungsweise versichert sind. Hier gibt es Antworten.

Wer haftet für den Schaden, wenn ich bei einem Besuchsdienst beispielsweise versehentlich eine teure Vase umwerfe? Bin ich versichert, wenn ich jemandem mit dem eigenen Auto zum Arzt fahre und einen Unfall habe? Was ist, wenn ich mich beim Ausüben meines Ehrenamts verletze? Das sind wichtige Fragen, denn Schäden sind schnell passiert.

Erst einmal vorab: Wer sich regelmäßig bei der Bürgerhilfe Maintal ehrenamtlich für andere engagiert, hat kostenlos gesetzlichen Versicherungsschutz. Dass ist wichtig, Beispielsweise wenn sich ein Helfer bei der Ausübung seines Ehrenamts verletzt und selbst Hilfe benötigt.

So sind aktive Mitglieder unserer Organisation über die Berufsgenossenschaft während der Hilfeleistung unfallversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt dann, wenn sich der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ehrenamt ergeben hat oder die/der Helfende/Helfer auf dem Hin- oder Rückweg zur ehrenamtlichen Tätigkeit waren.

Es besteht weiterhin eine Betriebshaftpflichtversicherung. Wer beispielsweise im Rahmen eines Ehrenamtes einer anderen Person Schaden zufügt, muss in der Regel nicht für deren Forderungen nach Schadenersatz aufkommen. Dafür haften auch wir als Trägerorganisation, also die Bürgerhilfe beziehungsweise unsere Haftpflichtversicherung. Die vorgenannte Vase wäre also über die Haftpflichtversicherung der Bürgerhilfe abgedeckt.

Auch Wegeunfälle sind abgesichert. Wer beispielsweise eine Person mit dem Auto zum Arzt fährt und einen Unfall hat beziehungsweise verursacht, vielleicht der Passagier sogar dabei verletzt wird, ist über die Dienstreisekasoversicherung abgedeckt. Folgende Risiken sind dabei abgedeckt: Vollkasko inklusive Teilkasko, Rückstufungsverlust (sofern ein Schadenfall aus bestimmten Gründen über die KfZ-Haftpflichtversicherung des Mitgliedes abgewickelt werden muss), Kasko-Extra (Folgeschäden bei Beschädigung, Vernichtung oder Verlust des benutzten Fahrzeuges auf der Dienstfahrt) und Parkplatzschäden (wenn das Fahrzeug ungenutzt, aber zur Bereitschaft der Dienstfahrt auf dem Parkplatz steht).

Fazit: Solange ein aktives Mitglied also sein Ehrenamt im Auftrag unseres Vereins ausführen, ist es rundum gut versichert. Wir wünschen allen dabei Glück und reibungslose Einsätze!

Noch Fragen? Wir beantworten gerne alle weiteren Fragen. Bitte einfach per E-Mail an info@buergerhilfe-maintal.de.

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